Preisvergleich

Anmerkungen zum Leistungs- und Preisvergleich:

Wenn Sie Preise und Fakten vergleichen und sich fragen: “Warum kann ein anderer Ballonfahrer billiger anbieten?” möchten wir Sie gerne auf folgende Situation hinweisen:

  • Es gibt “private” Ballonfahrer, Ballonclubs und amtlich zugelassene Ballon-Luftfahrtunternehmen. Welche rechtlichen und sicherheitsrelevanten Unterschiede bei den einzelnen Organisationsformen für den Fahrgast zum Tragen kommen, sind nicht sofort ersichtlich.
  • Ballonfahrten in den letzten 100 Jahren fanden hauptsächlich in Vereinen statt und nur wenige, wie zum Beispiel Käthchen Paulus im Rhein-Main Gebiet, betrieben es gewerblich. Als die Ballone immer größer und das Ballonfahren immer sicherer und populärer wurde, musste die Politik 1993, nach langem Zögern, endlich eine gesetzliche Regelung erstellen, um der Öffentlichkeit und den aufkommenden gewerblichen Luftfahrtunternehmen Rechtssicherheit zu geben.
    Dabei wurde es (in Deutschland) versäumt, eine klar ersichtliche Trennung zwischen Hobby- und professionellem Ballonfahren einzuführen. Da alle weiterhin Geld für die Beförderung von Gästen nehmen dürfen, die Auflagen aber nur für die Unternehmen verschärft wurden, herrscht heute ein verzerrter Wettbewerb und für den Fahrgast nicht nachvollziehbare Preis- und Leistungsunterschiede. 
  • Wir sind ein vom Luftfahrtbundesamt zugelassenes Luftfahrtunternehmen (Airline) für Heissluftballone und wie jedes andere Flugunternehmen werden wir regelmässig überprüft.
    In unserem Fahrbetriebshandbuch sind sämtliche Details unseres Ballonfahrens festgelegt. Dabei ist zu erwähnen, dass alle unsere Starts bestimmten Wetterminima unterliegen, und wir sämtliche Sicherheitsauflagen wie eine jährliche Check-Ballonfahrt mit einem Prüfer, medizinische Untersuchungen wie bei einem Jumbopiloten und regelmäßige Erste-Hilfe- und Feuerlösch-Lehrgänge zu erfüllen haben. Natürlich muss der professionelle Ballonfahrer bestimmte Ruhezeiten einhalten und darf nicht nach einem 8 Stunden Arbeitstag, am Abend müde und unkonzentriert zur Ballonfahrt erscheinen. Dazu ist unsere Ballonausrüstung speziell für den sicheren gewerblichen Einsatz gebaut und wird jährlich beim Hersteller überprüft und gewartet. 
  • Dass diese Sicherheitsmassnahmen nicht umsonst zu bekommen sind, wird jeder verstehen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber es aber zugelassen, dass “private” Ballonfahrer/teams und Ballonclubs (oft nur aus einem Piloten bestehend!), bis zu 3 Gäste für den sogenannten “Selbstkostenpreis” mitnehmen dürfen, um ihr Hobby mitzufinanzieren und Unkosten zu decken, aber natürlich nicht, um diese Sonderregelung zu missbrauchen. Das heisst, sie dürfen keinen Gewinn machen und auch nicht mit “Gewinnerzielungsabsicht” Ballonfahren! 
  • “Selbstkostenpreis” ist deshalb ein sehr dehnbarer Begriff, denn eigentlich dürften nur die Betriebskosten des Ballons berechnet werden und der jeweilige Ballonpilot müsste auch noch seinen eigenen (Selbstkosten-)Anteil von jeder Fahrt selbst tragen! Verwunderlich ist nur, dass die Preise für eine Ballonfahrt bei einigen “privaten” Piloten oder Clubs, obwohl die meisten voll gesponserte Ballone fahren, trotzdem gleich oder selten tiefer liegen, als der Mehrwertsteuer-Anteil bei gewerblichen Anbietern ausmacht.! 
  • Da einige wenige dieser sog. “Selbstkosten Ballonfahrer” zudem wie zugelassene Unternehmen auftreten, ist es für den potientiellen Kunden wegen fehlender Aufklärungspflicht, bei Buchung einer Ballonfahrt nicht ersichtlich, wer diese oben genannten sicherheitsrelevanten Unterscheidungsmerkmale erfüllt und wer nicht.
    Im übrigen sind die Luftämter bei der Aufklärung dieses Mißstandes, mangels -klarer gesetzlicher Regelung, -fehlenden Willens des Gesetzgebers und -Personals machtlos. 
  • Ein Unterscheidungspunkt ist, dass private Ballonfahrer mit Ihnen keinen Beförderungsvertrag (Ticket) abschliessen dürfen, da sie ja keine Unternehmenszulassung haben, aber oft einen Zettel unterschreiben lassen, dass Sie auf “eigenes Risiko” mitfahren. 
  • Deshalb möchten wir Sie bitten, bei Preisvergleichen nur “Äpfel mit Äpfeln” zu vergleichen. Fragen Sie, ob es sich bei dem jeweiligen Anbieter um ein Luftfahrtunternehmen handelt, denn nur dort müssen die strengen Auflagen erfüllt werden. Da jeder private Ballonpilot bereits unmittelbar nach seiner Ballonführerprüfung zahlende Gäste mitnehmen darf, aber niemals mehr auf seine Fähigkeiten überprüft wird, fragen Sie in diesem Fall nach dessen Erfahrung! 
  • Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie jederzeit beim zuständigen Luftamt (im Rhein-Main Gebiet ist es das Regierungspräsidium Darmstadt) um Auskunft bitten. 
  • Besonders wenn Sie eine Ballonfahrt verschenken wollen, empfehlen wir zur eigenen als auch zur Sicherheit des Beschenkten nur bei einem zugelassenen Unternehmen zu buchen.
    Natürlich ist auch da “nicht alles Gold was glänzt”.! Viele der Versprechen wie zum Beispiel: ”Wir starten überall im Spessart, Vogelsberg, Wetterau und Rhein-Main-Gebiet in Ihrer Nähe” sind nur Lockmittel denn mangels genügend Passagieren muß der Beschenkte oft dann doch zum weit entfernt liegenden Hauptstartplatz des jeweiligen Anbieters fahren. Diese Versprechen können Sie oder der Beschenkte erst bei der eigentlichen Ballonfahrt überprüfen. Schon deshalb ist eine Ballonfahrt zu buchen Vertrauenssache.
  • Versuchen Sie es auf jeden Fall zu vermeiden, bei einem der vielen, wie Pilze aus dem Boden schiessenden, z. T. Deutschland-weit operierenden Flug- oder Luftsportagenturen zu buchen. Die haben meist sogar eine örtliche Telefonnummer in den Gelben Seiten, die dann autom. in ihre Zentrale geschaltet wird und angeblich schon “tausende von zufriedenen Kunden vermittelt”. Sobald Sie aber dort bezahlt haben, liegt es nicht mehr im Interesse dieser Unternehmens Sie oder den Beschenkten auch so schnell wie möglich oder überhaupt zu fahren.
    Einige dieser, zum Teil dubiosen Büros verdienen ihr Geld nämlich nicht mit der Provision, die verbleibt, wenn Sie dann doch nach etlichen Nachfragen und Forderungen von einem Ballonfahrer “mehr oder weniger in Ihrer Nähe” gefahren wurden, sondern an den voll bezahlten Gutscheinen, die verfallen sind, weil viele der Passagiere entnervt aufgegeben haben, ihr Geschenk einzufordern.
    Wir mussten leider schon einige enttäuschte Anrufer trösten, weil sie dachten, automatisch mit uns zu fahren, wenn sie dort buchen.

Achten Sie darauf direkt beim Ballonfahrer zu Buchen mit direkter Telefonnummer.


  • Kategorien